Heirat
Eine Heirat ist die offizielle Vereinigung zwischen zwei Partnern. Damit eine Heirat legal ist, muss eine Heirat bestimmte Bedingungen erfüllen.
Einige Menschen heiraten aus Liebe, andere aus praktischen Gründen, wie zum Beispiel zu ihrem finanziellen Vorteil, wegen Einfluss, Status oder Kindern. Die Heirat kann arrangiert sein oder stattfinden, weil beide Partner heiraten möchten.
Die Heirat umfasst eine Verpflichtung beider Partner.
Männer oder Frauen können eine Heirat auch beenden. Das wird als Scheidung bezeichnet.
Arrangierte Heirat
Bei einer arrangierten Heirat wählen die Eltern oder andere Familienmitglieder die Person, die ihr Kind oder jüngerer Verwandter heiraten soll. Sowohl Männer als auch Frauen können verheiratet werden.
Die Jungen können häufig entscheiden, ob sie heiraten möchten oder nicht, aber das ist nicht immer der Fall. Nach dem Gesetz in Europa können Sie nicht mit jemandem verheiratet werden, den Sie nicht heiraten möchten. Eine Zwangsheirat ist gesetzlich verboten. Jeder hat das Recht, seinen Partner selbst zu wählen. Wenn Sie den Partner nicht heiraten möchten, der für Sie ausgewählt wurde, sprechen Sie mit jemandem, dem Sie vertrauen können, oder suchen Sie sich professionelle Hilfe.
Gemischte Heirat und Heiratsmigration
Eine gemischte Heirat ist eine Heirat zwischen zwei Personen mit unterschiedlichem kulturellen, ethischen oder religiösen Hintergrund.
Heiratsmigration bedeutet, dass einer der Partner in das Land zieht, in dem der andere Partner lebt.
Gleichgeschlechtliche Heirat
In verschiedenen europäischen Ländern können Menschen in einer homosexuellen Beziehung (gleichgeschlechtlich) ebenfalls heiraten oder eine rechtmäßig eingetragene Partnerschaft eingehen.
Zusammenleben
Sie können auch ohne Heirat zusammenleben. Wenn Sie eine rechtmäßig eingetragene Partnerschaft eingehen, unterzeichnen Sie im Rathaus einen Vertrag. Sie können einen Standardvertrag unterzeichnen oder von einem Notar einen persönlichen Vertrag vorbereiten lassen. Die Rechte und Pflichten unterscheiden sich von denen in einem Ehevertrag.