Heirat
Wer darf in Belgien heiraten?
Sie können in Belgien heiraten, wenn einer der Partner:
- die belgische Staatsbürgerschaft hat;
- den Status des rechtmäßigen Aufenthalts in Belgien hat;
- seit mehr als drei Monaten den gewöhnlichen Aufenthaltsort in Belgien hat. Sie müssen nachweisen, dass Sie in Belgien leben, auch wenn Sie keinen Status des rechtmäßigen Aufenthalts haben.
Andere Bedingungen für die Heirat in Belgien
- Beide Partner müssen unverheiratet oder geschieden (wenn eine Heirat rechtlich beendet wurde) sein.
- Die Partner dürfen keine engen Verwandten sein (zum Beispiel können Bruder und Schwester nicht heiraten).
- Beide Partner müssen 18 Jahre oder älter sein. Es ist möglich ab einem Alter von 16 Jahren zu heiraten, wenn die Eltern und das Gericht dem zustimmen.
Wenn Sie nicht über die belgische Staatsbürgerschaft verfügen, gilt meistens das Gesetz Ihres Heimatlandes. Zum Beispiel kann eine afghanische Frau mit 16 Jahren in Belgien ohne Zustimmung des Gerichts heiraten.
Die gleichgeschlechtliche Heirat (zwischen zwei Männern oder zwei Frauen) ist eine Ausnahme dieser Regel.
Gleichgeschlechtliche Heirat
Die gleichgeschlechtliche Heirat ist in Belgien seit 2003 legal.
Wenn einer der Partner die Staatsbürgerschaft eines Landes hat, das die gleichgeschlechtliche Heirat anerkennt, gilt das Gesetz dieses Landes. In diesem Fall gilt das Gesetz des Landes der anderen Person nicht. Zum Beispiel kann ein Mann aus Uganda, wo die gleichgeschlechtliche Heirat gesetzlich verboten ist, einen belgischen Mann oder einen Mann aus einem anderen Land heiraten, das die gleichgeschlechtliche Heirat anerkennt. Das ugandische Gesetz gilt in diesem Fall nicht.
Wenn Sie weitere Informationen über eine gleichgeschlechtliche Heirat erhalten möchten, wenden Sie sich an die juristische Beratungsstelle der Agentur für Integration und Einbürgerung oder fragen Sie einen Anwalt. Sie können sich an das Holebifoon wenden, um einen Anwalt zu finden, der Erfahrungen mit diesen Dingen hat.
Freie Wahl
In Belgien kann jeder frei entscheiden, wen er heiraten möchte. Eine Zwangsheirat ist gesetzlich verboten.
Eine Person, die jemanden gegen dessen Willen zu einer Heirat zwingt, kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Auch wenn die Heirat nicht tatsächlich stattfindet, kann bereits die Nötigung bestraft werden. Die Nötigung kann körperlich oder psychisch sein (Bedrohungen oder emotionaler Druck).
Eine arrangierte Heirat bedeutet, dass die Eltern oder Familienangehörigen einen Partner für ihr Kind auswählen. Wenn beide Ehepartner in die Heirat einwilligen, ist es eine rechtmäßige Heirat.
Eingetragene Partnerschaft
Eine weitere rechtmäßige Form, in der Partner zusammen sein können, ist die eingetragene Partnerschaft (NL: wettelijk samenwonen). Sie bietet einen gewissen rechtlichen Schutz, ist aber nicht der Heirat gleichgestellt. Sie legt die Rechte und Pflichten der Partner in Bezug auf das gemeinsame Heim und andere Besitztümer fest. Es ist einfacher, eine eingetragene Partnerschaft zu beenden, als eine Heirat.
Weitere Informationen zur eingetragenen Partnerschaft erhalten Sie bei der juristischen Beratung des Kruispunt Migratie Integratie oder bei einem Anwalt.