Sexuelle Orientierung
Die belgischen Gesetze verbieten eine Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung einer Person. Zum Beispiel bei der Arbeit, in der Freizeit, Schuld, bei Dienstleitungen oder der Wohnsituation.
Bestimmte Verbrechen (wie Sachbeschädigung oder verbale oder physische Gewalt) werden härter bestraft, wenn sie durch Hass auf lesbische Frauen, Homosexuelle, Bisexuelle oder Transgender motiviert sind.
In Belgien dürfen homosexuelle und lesbische Paare heiraten und legal zusammenleben. Zwei Männer oder zwei Frauen können auch zusammen ein Kind adoptieren.
Wenn Sie das Opfer von Gewalt aufgrund Ihrer sexuellen Orientierung wurden, können Sie eine Beschwerde bei Unia, dem Interfederal Centre for Equal Opportunities (Interföderales Zentrum für Chancengleichheit) einreichen. Sie können sich auch an eine Ihrer lokalen Kontaktstellen wenden. Außerdem sollten Sie den Vorfall bei der Polizei melden. Sie können mit jemandem von der LGBT-Hilfe sprechen (genannt „Holebifoon“), um weitere Informationen zu erhalten.