Partnerwahl
In Belgien kann jeder seinen Partner frei wählen und entscheiden, wen er heiraten möchte.
Eine Zwangsheirat ist gesetzlich verboten. Eine Person, die jemanden gegen dessen Willen zu einer Heirat zwingt, kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Auch wenn die Heirat nicht tatsächlich stattfindet, kann bereits die Nötigung bestraft werden. Die Nötigung kann körperlich oder psychisch sein (Bedrohungen oder emotionaler Druck). Wenn Sie Fragen dazu haben oder Hilfe suchen, wenden Sie sich an ein CAW.
Eine arrangierte Heirat bedeutet, dass die Eltern oder Familienangehörigen einen Partner für ihr Kind auswählen. Wenn beide Ehepartner in die Heirat einwilligen, ist es eine rechtmäßige Heirat.
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CAW - Centrum Algemeen Welzijn
Centre for general well-being – Hilfe bei allen Arten von Problemen: bei schwierigen Beziehungen, medizinischen, finanziellen, verwaltungstechnischen, rechtlichen oder ehelichen Problemen, Familienproblemen ... CAWs bieten auch Hilfe für Opfer von Gewalt und Missbrauch. Suchen Sie ein CAW: