Ehrbezogene Gewalt
In Belgien sind das Ausüben ehrbezogener Gewalt sowie jegliche Unterstützung dabei (als Komplize) gesetzlich verboten. Sie kann mit bis zu 25 Jahren Haft bestraft werden.
Wenn Sie ein Opfer ehrbezogener Gewalt sind oder wenn Sie Gefahr laufen, ein Opfer zu werden, können Sie Hilfe suchen. Jedes CAW (Zentrum für allgemeines Wohlergehen) bietet einen besonderen Dienst an, der als „slachtofferhulp“ (Opfersorge) bezeichnet wird. Die Mitarbeiter dort können mit Ihnen zur Polizei, zu einem Arzt oder zu Gericht gehen. Wenn Sie zum CAW gehen, müssen Sie nicht Ihren Namen angeben. Sie können anonym und kostenlos Hilfe und Rat bekommen.
Wenn Sie sich in einer Notfallsituation befinden und Angst vor Gewalt haben, können Sie ein sicheres Haus (vluchthuis) aufsuchen.
Sie können auch sofort zur Polizei gehen, um Strafanzeige zu erstatten. Die Beamten dort sind verpflichtet, Ihre Privatsphäre zu respektieren. Wenn die Gefahr weiterer Gewalt oder von Racheaktionen besteht, kann die Polizei Sie schützen. Die Polizei ist verpflichtet, Sie respektvoll und korrekt zu behandeln.
Nach dem Gesetz muss die Polizei Sie mit dem gleichen Respekt wie alle anderen Opfer behandeln, auch wenn Sie keinen Status des rechtmäßigen Aufenthalts haben. Die Polizei könnte Sie aber aufgrund Ihres Aufenthaltsstatus verhaften. Daher ist es am besten, sich von einem professionellen Mitarbeiter von CAW oder einer anderen sozialen Organisation begleiten zu lassen.