Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
Sexuelle Nötigung
Sexuelle Nötigung ist jede erzwungene sexuelle Handlung ohne Eindringen und wird im Strafgesetzbuch als jede Verletzung der sexuellen Unversehrtheit beschrieben. Das Opfer gibt keine Zustimmung zu diesem Akt. Dazu gehören zum Beispiel unerwünschte Berührungen, Streicheln oder Küssen, eine Person dazu zwingen, sich auszuziehen oder ihre Genitalien zu zeigen.
Eine sexuelle Nötigung kann ohne physische Gewalt oder Bedrohungen stattfinden. Zum Beispiel wenn sich das Opfer nicht gewehrt hat und alles hat geschehen lassen, weil es Angst hatte.
In Belgien ist sexuelle Nötigung gesetzlich verboten.
Die Strafe für sexuelle Nötigung liegt bei zu bis 20 Jahren Haft, abhängig von:
- der Schwere des Angriffs;
- ob es zu physischer Gewalt oder Bedrohungen kam;
- dem Alter des Opfers.
Sexuelle Nötigung wird jetzt als Verletzung der sexuellen Unversehrtheit beschrieben und wurde bisher auch als Verletzung des Anstands bezeichnet.
Vergewaltigung
Vergewaltigung ist sexuelles Eindringen (oral, vaginal oder anal) ohne Zustimmung. Jemanden zu zwingen, in jemand anderen einzudringen, ist ebenfalls Vergewaltigung. Das Eindringen kann mit einem Körperteil oder einem Gegenstand erfolgen. Bei dem Eindringen muss es sich nicht um vollständiges Eindringen handeln; es kann auch ein teilweises Eindringen sein. Vergewaltigung kann ohne physische Gewalt oder Drohungen stattfinden. Zum Beispiel wenn sich das Opfer nicht gewehrt hat und alles hat geschehen lassen, weil es Angst hatte. Vergewaltigung kann auch in einer Beziehung oder Ehe stattfinden.
Es gibt niemals mildernde Umstände. Das bedeutet, dass der Richter nichts als Entschuldigung für Vergewaltigung akzeptieren wird. Zum Beispiel sind das Verhalten des Opfers, wie die Person gekleidet war, was die Person gesagt oder getan hat, niemals eine Entschuldigung für Vergewaltigung.
Vergewaltigung kann eine Haftstrafe von bis zu 30 Jahren nach sich ziehen.
Hilfe suchen
Es ist wichtig, dass Sie nicht warten, bevor Sie sich Hilfe suchen. Vielleicht kann ein Freund oder jemand, dem Sie vertrauen, Ihnen helfen.
Ihr Hausarzt kann Sie behandeln und einen Bericht für die Polizei schreiben.
Sie können auch sofort zur Polizei gehen, um Strafanzeige zu erstatten. Die Beamten dort sind verpflichtet, Ihre Privatsphäre zu respektieren. Wenn Sie Angst vor weiterer Gewalt haben, kann die Polizei Sie schützen. Die Polizei ist verpflichtet, Sie respektvoll und korrekt zu behandeln.
Wenn Sie innerhalb von 72 Stunden zur Polizei gehen, kann eine medizinische Untersuchung veranlasst werden, um Beweise vom Täter zu finden. Ein Arzt oder eine Krankenschwester/ein Krankenpfleger sucht nach Sperma und Blut, aber auch nach anderen Spuren unter Ihren Nägeln, in Ihren Haaren und auf Ihrer Kleidung. Die Untersuchung dauert 1,5 bis 2 Stunden. Die Polizei sendet die Proben für Tests an ein Labor.
Sie können diese medizinische Untersuchung auch in einem Zentrum für die Betreuung bei sexueller Gewalt (Zorgcentrum na seksueel geweld) durchführen lassen. Dort bekommen Sie auch medizinische und psychologische Hilfe und können eine Beschwerde einreichen, auch wenn seit dem Geschehen 72 Stunden vergangen sind. Im Zentrum für die Betreuung bei sexueller Gewalt finden Sie alle diese Dienste an einem Ort.
Jedes CAW (Zentrum für allgemeines Wohlergehen) bietet einen besonderen Dienst an, den Sie in Anspruch nehmen können und der als „Slachtofferhulp“ (Opfersorge) bezeichnet wird. Die Mitarbeiter dort können mit Ihnen zur Polizei, zu einem Arzt oder zu Gericht gehen. Wenn Sie zum CAW gehen, müssen Sie nicht Ihren Namen angeben. Sie können anonym und kostenlos Hilfe und Rat bekommen.
Nach dem Gesetz muss die Polizei Sie mit dem gleichen Respekt wie alle anderen Opfer behandeln, auch wenn Sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben. Die Polizei könnte Sie aber aufgrund Ihres Aufenthaltsstatus verhaften. Daher ist es am besten, sich von einem professionellen Mitarbeiter von CAW oder einer anderen sozialen Organisation begleiten zu lassen oder zuerst zu einem Zentrum für die Betreuung bei sexueller Gewalt zu gehen.
Wenn Sie sich selbst in einer Notfallsituation befinden und Angst vor weiterer Gewalt haben, können Sie ein sicheres Haus aufsuchen.
Hilfe für Täter
Wenn Sie glauben, dass Sie in einer Beziehung gewalttätig geworden sind, oder glauben, dass das Risiko besteht, dass Sie einer anderen Person gegenüber gewalttätig werden könnten, können Sie sich Hilfe in einem CAW suchen. Eine Therapie kann Ihnen helfen, über Ihre Gefühle und Ihr Verhalten zu sprechen, und um zu verhindern, dass Sie (wieder) gewalttätig werden.