Heirat
Belgische Gesetze
In Belgien können sich Paare scheiden lassen, wenn beide Partner einwilligen oder „unüberbrückbare Differenzen“ vorliegen.
Im Fall der beidseitigen Zustimmung müssen die Ehegatten keinen Grund für die Scheidung angeben.
Im Fall der Scheidung aufgrund „unüberbrückbarer Differenzen“ muss ein Ehegatte oder müssen beide Ehegatten beweisen, dass es für sie unmöglich ist, verheiratet zu bleiben.
Wann gelten die Gesetze eines anderen Landes?
In einigen Fällen wendet der belgische Richter das Gesetz eines anderen Landes statt des belgischen Gesetzes an. Das kann das Gesetz eines der Länder sein, dessen Staatsbürgerschaft einer der Partner (oder beide) hat, oder des Landes, in dem das Paar bisher wohnte.
Die Ehegatten können gemeinsam entscheiden, welches Gesetz befolgt wird. Wenn nicht bestimmte Einschränkungen gelten, wird der Richter dieses Gesetz befolgen. Wenn sich die Ehegatten nicht einig sind, wendet der Richter bestimmte Regeln an, um zu entscheiden, ob belgisches Recht oder das Recht eines anderen Landes zu befolgen ist.
Diese Gesetzgebung ist recht kompliziert und es gibt verschiedene Bedingungen. Sie können sich an die juristische Beratungsstelle des Amts für Integration und Einbürgerung wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Ein Scheidungsurteil, das in einem anderen Land verkündet wurde, kann von den belgischen Behörden anerkannt werden. Es gibt allerdings eine Reihe von Beschränkungen und Bedingungen. In unterschiedlichen Situationen gelten unterschiedliche Regeln
Verstoßung bedeutet, dass ein Partner (der Ehemann) die Heirat allein beendet. Der andere Partner (die Ehefrau) hat nicht das gleiche Recht. In diesem Fall wird ein Scheidungsurteil nicht in Belgien anerkannt. Es gibt aber Ausnahmen auf Grundlage einiger Bedingungen.
Sie können sich an die juristische Beratungsstelle des Amts für Integration und Einbürgerung oder einen Anwalt wenden, um weitere Informationen zu erhalten.