Weibliche Genitalverstümmelung
Die weibliche Genitalverstümmelung wird auch als Beschneidung bezeichnet.
Die weibliche Genitalverstümmelung kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- Eine teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris (Typ 1);
- Eine teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der Schamlippen (Typ 2);
- Ein Zusammennähen der Schamlippen, sodass nur eine kleine Öffnung verbleibt, damit Urin und Blut aus dem Körper ausgeschieden werden können (Typ 3).
- Alle anderen schädlichen Handlungen an den sichtbaren Sexualorganen der Frau, wie Stechen, Piercen, Einschneiden, Kratzen und Ausbrennen.
Die weibliche Genitalverstümmelung wird aus kulturellen Gründen durchgeführt.
Die sichtbaren Sexualorgan der Frau sind: 1. äußere Schamlippen, 2. innere Schamlippen, 3. Öffnung der Scheide, 4. Klitoris. Die Harnröhrenöffnung (5) und der Anus (6) gehören nicht zu den Sexualorganen.
Die sichtbaren Sexualorgan der Frau sind: 1. äußere Schamlippen, 2. innere Schamlippen, 3. Öffnung der Scheide, 4. Klitoris. Die Harnröhrenöffnung (5) und der Anus (6) gehören nicht zu den Sexualorganen.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist sehr gefährlich für die Gesundheit der Frauen und Mädchen. Einige verbluten dabei. Diese Prozedur kann auch verschiedene Folgen haben:
- Angstgefühl, Stress, Trauma und manchmal sogar Schock;
- Infektionen und Krankheiten;
- Schmerzen während der Monatsblutung und beim Urinieren;
- ein höheres Risiko für STIs und HIV;
- eine schmerzhafte und komplizierte Entbindung für Mutter und Kind;
- Unfruchtbarkeit;
- schmerzhafter Geschlechtsverkehr und geringere sexuelle Lust.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist in Europa gesetzwidrig. Sie ist gesetzlich verboten.
Wenn Ihnen eine weibliche Genitalverstümmelung zugefügt wurde oder wenn Sie fürchten, dass sie Ihnen zugefügt werden könnte, können Sie sich an eine darauf spezialisierte Organisation wenden. Dort wird man Ihnen helfen.
Brauchen Sie weitere Informationen oder Hilfe?
GAMS Brussel
Groupe pour l'abolition des mutilations sexuelles (Organisation für die Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung) – Hilfe für Frauen, die Opfer weiblicher Genitalverstümmelung geworden sind oder Fragen dazu haben
02 219 43 40
GAMS Antwerpen
Groupe pour l'abolition des mutilations sexuelles (Organisation für die Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung) – Hilfe für Frauen, die Opfer weiblicher Genitalverstümmelung geworden sind oder Fragen dazu haben
0495 93 93 18
GAMS Liège
Groupe pour l'abolition des mutilations sexuelles (Organisation für die Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung) – Hilfe für Frauen, die Opfer weiblicher Genitalverstümmelung geworden sind oder Fragen dazu haben
0470 54 18 99
GAMS Namur
Groupe pour l'abolition des mutilations sexuelles (Organisation für die Abschaffung weiblicher Genitalverstümmelung) – Hilfe für Frauen, die Opfer weiblicher Genitalverstümmelung geworden sind oder Fragen dazu haben
0493 49 29 50
CeMAViE- UMC Sint-Pieter Brussel
Hilfe in Fällen von weiblicher Genitalverstümmelung
02 506 70 91
Intact
Juristische Hilfe mit Problemen in Bezug auf weibliche Genitalverstümmelung
02 539 02 04
UZ Gent - Vrouwenkliniek
Women's clinic of Universitair Ziekenhuis Gent (Universitätsklinikum Ghent) – Hilfe für Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung und bei Fruchtbarkeitsbehandlungen
09 332 37 82, 09 332 37 83
Collectif Liégeois contre les MGF
Medizinische Beratung, psychologische, soziale und juristische Unterstützung für Personen, die mit weiblicher Genitalverstümmelung konfrontiert wurden
04 228 05 06, 0472 23 03 12
Allgemeinmediziner
Sie können mit einem Allgemeinmediziner über fast jedes intime Problem sprechen. Bei Bedarf kann der Allgemeinmediziner Sie an eine spezialisierte im Gesundheitswesen tätige Person überweisen. Suchen Sie einen Hausarzt in Ihrer Nähe: