Sexuelle Gewalt ist eine unerwünschte sexuelle Handlung oder eine unerwünschte sexuelle Aktivität. Eine Handlung oder eine Aktivität stellt sexuelle Gewalt dar, wenn:
- sie ohne Zustimmung erfolgt: mindestens einer der Partner hat der Aktivität nicht zugestimmt und/oder;
- es liegt Nötigung vor: einer der Partner wurde gezwungen und/oder;
- die Partner sind nicht gleichberechtigt: Ein Partner hat mehr Macht oder einer der Partner ist jünger als 18 Jahre oder hat eine Behinderung.
Einige Formen sexueller Gewalt sind:
- sexuelle Belästigung;
- sexuelle Nötigung und Vergewaltigung;
- ehrbezogene Gewalt;
- weibliche Genitalverstümmelung;
- Zwangsprostitution;
- Zwangsheirat.
Die Person, die sexuelle Gewalt ausübt, ist meistens eine Person, die dem Opfer bekannt ist, oder eine Vertrauensperson, wie ein Familienmitglied, Partner oder Freund. Es kann aber auch ein vollkommen Fremder sein.
Sexuelle Gewalt ist in Belgien gesetzlich verboten und kann bestraft werden. Es gibt niemals mildernde Umstände. Das bedeutet, dass der Richter nichts als Entschuldigung für sexuelle Gewalt akzeptieren wird. Zum Beispiel sind das Verhalten des Opfers, wie sie/er gekleidet war, was sie/er gesagt oder getan hat niemals eine Entschuldigung für sexuelle Gewalt.