Was ist im Fall einer unbeabsichtigten Schwangerschaft zu tun?
Wenn Sie schwanger sind, es aber nicht sein möchten, haben Sie drei Optionen. Sie können frei wählen, für welche Option Sie sich entscheiden:
Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Schwangerschaft fortzusetzen, haben Sie noch immer Optionen:
- Sie können das Baby behalten:
Wenn Sie sich entscheiden, das Baby zu behalten, müssen Sie alles für die Zeit vor und nach der Geburt des Kindes arrangieren und vorbereiten. Vereinbaren Sie so bald wie möglich einen Termin mit Ihrem Hausarzt oder Gynäkologen. - Sie können das Baby zur Adoption freigeben:
o Nehmen Sie sich vor unzuverlässigen Organisationen in acht. Wenden Sie sich nur an offizielle Adoptionsagenturen.
o In den Niederlanden und in Frankreich können Frauen ihr Kind anonym auf die Welt bringen. Sie müssen keinen Namen angeben, wenn sie das Kind auf die Welt bringen, oder können ein Pseudonym verwenden. In Belgien können Frauen nicht anonym entbinden.
o In Belgien (Antwerpen) gibt es die Babyklappe. Dort können Sie das Baby in einer Notfallsituation in einer sicheren Umgebung lassen.
Wenn Sie schwanger sind und kein Baby haben möchten, können Sie die Schwangerschaft mit einem Schwangerschaftsabbruch beenden. Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 12. Woche der Schwangerschaft möglich. Das bedeutet 14 Wochen nach dem ersten Tag Ihrer letzten Monatsblutung. Bevor Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können, müssen Sie ein Beratungsgespräch führen. Nach diesem Gespräch ist gesetzlich eine Bedenkzeit von 6 Tagen vorgeschrieben. Der Schwangerschaftsabbruch wird erst nach dieser Bedenkzeit durchgeführt.
Verhütung
Um eine unbeabsichtigte Schwangerschaft zu verhindern, können Sie Verhütungsmethoden benutzen.