Weibliche Genitalverstümmelung
Das teilweise oder vollständige Entfernen der Schamlippen und/oder der Klitoris einer Frau. Manchmal wird die Wunde zugenäht. Alle anderen schädlichen Eingriffe an den sichtbaren Sexualorganen einer Frau werden ebenfalls als weibliche Genitalverstümmelung bezeichnet. Die weibliche Genitalverstümmelung ist in Europa gesetzlich verboten.