Belgien hat ein Gesetz, um junge Menschen davor zu schützen, Geschlechtsverkehr zu haben, wenn sie zu jung sind, um eine angemessene Entscheidung zu fällen. Das ist das Gesetz zum Schutzalter (das Alter, in dem Sie rechtlich Ihre Zustimmung zu etwas geben können).
Schutzalter bezeichnet das Alter, in dem eine Person vom Gesetzt als fähig dazu angesehen wird, ihre eigenen Entscheidungen fällen zu können. In Belgien liegt das Schutzalter für Geschlechtsverkehr bei 16 Jahren. Vor diesem Alter ist es streng genommen verboten, Geschlechtsverkehr zu haben.
Sexuelle Handlungen (Sex) zwischen einem Erwachsenen (einer Person über 18 Jahren) und einer Person, die jünger als 16 ist, werden als sexuelle Nötigung angesehen und sind gesetzlich verboten. In der Praxis werden solche Fälle nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn zwischen den Partnern ein deutlicher Altersunterschied besteht und/oder einer der Partner dem Sex nicht zugestimmt hat. Wenn zum Beispiel jemand Strafanzeige gegen einen 15-jährigen Jungen und ein 14-jähriges Mädchen erstattet, die beide dem Geschlechtsverkehr voll zugestimmt haben, erfolgt keine Strafverfolgung.
Belgien möchte dieses Gesetz bald ändern. Eine Person kann dann ab dem Alter von 14 Jahren ihre Zustimmung zum Geschlechtsverkehr geben. Es gibt aber zwei Bedingungen:
- Der Partner darf nicht mehr als 5 Jahre älter sein.
- Der Partner darf keine Macht über die jüngere Person ausüben und darf sich nicht in einer Vertrauensposition befinden.