Sex im jungen Alter
Belgien hat ein Gesetz, um junge Menschen davor zu schützen, Geschlechtsverkehr zu haben, wenn sie zu jung sind, um eine angemessene Entscheidung zu fällen. Das ist das Gesetz zum Schutzalter (das Alter, in dem Sie rechtlich Ihre Zustimmung zu etwas geben können).
In Belgien liegt das Schutzalter für Geschlechtsverkehr bei 16 Jahren. Vor diesem Alter ist es verboten, Geschlechtsverkehr zu haben. Es gibt aber eine Ausnahme. Im Alter zwischen 14 und 16 können junge Menschen sexuellen Handlungen (Sex) zustimmen, wenn der Altersunterschied zu der anderen Person maximal drei Jahre beträgt und keine Autoritäts- oder Vertrauensbeziehung zwischen ihnen besteht.
In der Praxis werden solche Fälle nur dann strafrechtlich verfolgt, wenn zwischen den Partnern ein deutlicher Altersunterschied besteht und/oder einer der Partner dem Sex nicht zugestimmt hat. Wenn zum Beispiel jemand Strafanzeige gegen einen 15-jährigen Jungen und ein 14-jähriges Mädchen erstattet, die beide dem Geschlechtsverkehr voll zugestimmt haben, erfolgt keine Strafverfolgung, da dies keine Straftat ist.