Schwangerschaftsabbruch
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Belgien unter bestimmten Bedingungen legal:
- Der Schwangerschaftsabbruch muss in einer Abtreibungsklinik oder einem Krankenhaus durchgeführt werden, das über einen Dienst zum Schwangerschaftsabbruch verfügt.
- Vor dem Schwangerschaftsabbruch muss ein Beratungsgespräch stattfinden, in dem die Frau ihren Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch bestätigt. Der Schwangerschaftsabbruch wird frühestens 6 Tage später durchgeführt, außer die Frau ändert in der Zwischenzeit ihre Meinung.
- Der Schwangerschaftsabbruch ist bis zur 12. Woche nach der Befruchtung der Eizelle legal. Die Befruchtung erfolgt ungefähr zwei Wochen nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung Das bedeutet, dass der Schwangerschaftsabbruch spätestens 14 Wochen nach der letzten Monatsblutung stattfinden muss. Das ist die 14. Woche der Schwangerschaft. Eine Woche vorher muss eine Beratung erfolgen.
Wer entscheidet?
Die Frau entscheidet über einen Schwangerschaftsabbruch. Ihr Partner kann die Entscheidung nicht fällen und muss nicht informiert werden.
Mädchen, die jünger als 18 Jahre sind, können selbst entscheiden, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch möchten. Ihre Eltern oder andere Personen dürfen nicht für sie entscheiden und müssen nicht informiert werden. Im Allgemeinen werden Berater in einer Abtreibungsklinik mit den Teenagern aber über die Möglichkeit sprechen, ihre Eltern darüber zu informieren. Wenn das Mädchen sehr jung ist, kann der Arzt die Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs ablehnen. Das gilt aber nur, wenn er/sie das Mädchen an einen anderen Arzt überweist, der den Schwangerschaftsabbruch durchführen will.
Wo kann ich einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen?
In Flandern können Sie sich an eine Abtreibungsklinik wenden, wenn Sie Fragen zum Schwangerschaftsabbruch haben oder einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten. Im französischsprachigen Teil von Belgien können Sie sich an eine Abtreibungsklinik oder die meisten Centres de Planning Familial (Zentren für Familienplanung) wenden.
Schwangerschaftsabbruch nach der 14. Woche der Schwangerschaft
Ein Schwangerschaftsabbruch nach der 14. Woche der Schwangerschaft ist nur legal, wenn:
- das Leben der Frau gefährdet ist, wenn sie die Schwangerschaft fortsetzt oder
- die Ärzte wissen, dass das Baby eine unheilbare Krankheit hat oder mit einer Fehlbildung zur Welt kommen wird.
In den Niederlanden und in Großbritannien ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 24. Woche der Schwangerschaft legal. In diesen Ländern wird ein Schwangerschaftsabbruch aber nur sehr selten nach der 22. Woche der Schwangerschaft durchgeführt.