Prostitution/Sexarbeit
Prostitution oder Sexarbeit bedeutet, dass Sex im Austausch für Geld oder andere Vorteile angeboten wird. Es besteht ein Unterschied zwischen Sexarbeitern, die freiwillig Sexarbeit leisten, und den Opfern von Menschenhandel, die in die Prostitution gezwungen werden. Dementsprechend ist Sexarbeit nicht strafbar, aber jemanden zu Sexarbeit zu zwingen, ist strafbar.
Sexarbeit ist in Belgien legal, vorausgesetzt, dass sowohl der Sexarbeiter als auch der Kunden älter als 18 sind und der Sexarbeiter aus freiem Willen und mit Zustimmung handelt. Sie tun nichts, was gesetzlich verboten wäre.
Zwangsprostitution und Menschenhandel sind gesetzlich verboten. Die sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen in der Prostitution ist ebenfalls verboten. Jugendliche Zuhälter, die Mädchen verführen und eine falsche Beziehung mit ihnen beginnen, um sie zur Prostitution zu zwingen, können ebenfalls bestraft werden.
Alle Formen der Gewalt oder Diskriminierung gegen männliche, weibliche oder transgender Sexarbeiter sind gesetzlich verboten.