Kindesmisshandlung
Ein Kind wird sexuell missbraucht, wenn es gezwungen oder überredet wird, an sexuellen Handlungen teilzunehmen, mit oder ohne physischen Kontakt. Das kann auch online passieren. Dazu gehören Berühren, Küssen, Geschlechtsverkehr, das Kind zwingen, sich Pornographie anzusehen, die Verwendung vulgärer Sprache, das Zeigen der Genitalien oder die Weitergabe von Fotos oder Filmen eines nackten Kindes.
Manchmal versteht das Kind nicht, dass es missbraucht wird.
Die Person, die das Kind missbraucht, kann ein Erwachsener sein oder eine Person unter 18 Jahren.
In Belgien sind sexuelle Handlungen mit einer Person, die jünger als 16 ist, immer gesetzlich verboten, auch wenn er/sie zugestimmt hat. Geschlechtsverkehr mit einer Person, die jünger als 14 Jahre ist, wird immer als Vergewaltigung angesehen, auch wenn er/sie zugestimmt hat. Belgien möchte dieses Gesetz bald ändern. Eine Person kann dann ab dem Alter von 14 Jahren ihre Zustimmung zum Geschlechtsverkehr geben. Es gibt aber zwei Bedingungen:
- Der Partner darf nicht mehr als 5 Jahre älter sein.
- Der Partner darf keine Macht über die jüngere Person ausüben und darf sich nicht in einer Vertrauensposition befinden.
Die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung eines Kindes wird härter bestraft, als wenn das Opfer ein Erwachsener ist:
- Opfer ist ein Erwachsener: 5 bis 10 Jahre Haft;
- Opfer ist zwischen 10 und 16 Jahre alt: 15 bis 20 Jahre Haft;
- Opfer ist jünger als 10 Jahre alt: 20 bis 30 Jahre Haft.
Das Herstellen, das Zeigen, der Vertrieb und Verkauf von Kinderpornographie wird mit fünf bis zehn Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 10.000 € bestraft.
Wenn Sie Zeuge von Kindesmissbrauch werden oder glauben, dass ein Kind missbraucht wird, können Sie:
- sich an ein Vertrauenszentrum für Kindesmissbrauch (Vertrouwenscentrum Kindermishandeling) wenden;
- die kostenlose Beratungsstelle 1712 anrufen;
- Ihren Hausarzt aufsuchen;
- eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, auch wenn Sie nicht mit dem Kind verwandt sind.