HIV-Status
Das belgische Gesetz verbietet eine Diskriminierung auf Grundlage des Gesundheitsstatus. Das bedeutet, dass eine Person mit HIV genauso wie jede andere Person behandelt werden muss.
Die HIV-positive Person entscheidet, ob sie anderen von ihrem Status erzählen möchte.
Es ist nicht möglich, HIV nicht durch beiläufigen Kontakt zu bekommen, zum Beispiel durch das Teilen eines Glases oder Tellers mit jemandem, der HIV-positiv ist, oder wenn man sich berührt oder küsst.
HIV und Arbeit
Eine HIV-positive Person muss dies bei einem Bewerbungsgespräch nicht offenlegen. Der Arbeitgeber hat kein Recht, Fragen zu seiner/ihrer Gesundheit zu stellen. Wenn Fragen gestellt werden, können Sie sagen, dass das vertrauliche Informationen sind und dass Sie bereit sind, mit dem Arzt des Unternehmens zu sprechen. Der Unternehmensarzt darf Ihnen nur Fragen stellen, die sich auf ihre physische Eignung für die Stelle beziehen. Er/sie muss außerdem Ihre Privatsphäre respektieren.
Bei einem Unfall mit einer Person, die HIV-positiv ist, sind die allgemeinen Erste-Hilfe-Verfahren ausreichend, um zu verhindern, dass sich jemand mit dem HI-Virus infiziert. Ein Arbeitgeber darf daher keine HIV-positive Person mit der Begründung feuern oder ihr eine Stelle verweigern, dass sie ein Gesundheitsrisiko für Kollegen oder Kunden darstellt.
Eine HIV-positive Person muss ihre Kollegen oder ihren Chef nicht darüber informieren. Wenn Sie Ihren Chef darüber informieren, kann es für Sie einfacher sein, während der Arbeitszeit Arzneimittel einzunehmen oder zum Arzt zu gehen.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder einen Fall der Diskriminierung melden möchten, wenden Sie sich an eine darauf spezialisierte Organisation.
HIV und Reisen
Bei Reisen unter drei Monaten gibt es nur wenige Länder in der Welt, die einen HIV-Test verlangen oder HIV-positiven Personen die Einreise verweigern. Deutlich mehr Länder sind bei längeren Aufenthalten restriktiver. In der Europäischen Union gibt es derzeit keine Reisebeschränkungen für HIV-positive Personen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.hivtravel.org.
Sie können eine Kopie des Rezepts für Ihre Arzneimittel mit sich führen, falls an der Grenze Fragen zu den Arzneimitteln in Ihrem Gepäck gestellt werden.
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
Belgier oder Personen mit dem Status des rechtmäßigen Aufenthalts können sich ihre medizinischen Auslagen durch das System der öffentlichen Krankenversicherung erstatten lassen.
Personen ohne den Status des rechtmäßigen Aufenthalts können Zugang zu Pflege und Arzneimitteln über den Vorgang für dringende medizinische Fürsorge erhalten.
Ärzte und anderes medizinisches Personal sind an die berufliche Schweigepflicht gebunden (Privatsphäre).