Familienplanung und Schwangerschaft
Verhütung
Jede Frau und jedes Mädchen in Belgien hat das Recht auf die Verwendung von Verhütung. Mädchen unter 18 Jahren müssen ihre Eltern nicht informieren, wenn sie die Pille oder eine andere Verhütungsmethode benutzen.
Der Arzt, der Verhütungsmittel verschreibt, muss das Gesetz befolgen und daher die Privatsphäre seiner Patienten respektieren. Er/sie darf keine Informationen zur Verwendung von Verhütungsmitteln durch einen Patienten an andere Personen weitergeben, wenn der Patient unter 18 Jahren alt ist.
Über den Vorgang „dringende medizinische Fürsorge“ kann ein Arzt Verhütungsmittel, wie die Pille oder die IUD (Spirale) Frauen ohne den Status des rechtmäßigen Aufenthalts verschreiben.
Schwangerschaft und Entbindung
Jede schwangere Frau hat das Recht auf professionelle Fürsorge vor, während und nach der Entbindung. Einige dieser Dienstleistungen sind kostenlos.
Frauen ohne den Status des rechtmäßigen Aufenthalts haben Zugang zu dieser Fürsorge über den Vorgang „dringende medizinische Fürsorge“.
Schwanger zu sein berechtigt nicht automatisch zum rechtmäßigen Aufenthalt. Es ist aber möglich, einen temporären „Aufschub der Ausreise“ zu erwirken. Normalerweise hat eine schwangere Mutter das Recht, ab zwei Monaten vor bis zwei Monate nach der Entbindung im Land zu bleiben. In den meisten Fällen wird das Migrationsamt eine Frau nach 24 Wochen Schwangerschaft nicht ausweisen und sie werden sie nach 36 Wochen überhaupt nicht ausweisen (also zwei Wochen vor dem durchschnittlichen Entbindungstermin).
Das Baby erhält immer den Aufenthaltsstatus des Elternteils mit dem besten Status. Wenn der Vater Belgier ist, erhält das Baby die belgische Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt, dass der Vater das Kind anerkennt.
Eine Mutter, die ein belgisches Kind gebärt, erhält nicht automatisch den Status des rechtmäßigen Aufenthalts. Sie kann die Regelung ihres Status über den Vorgang zur Familienzusammenführung beantragen. Wenn der Vater das Kind anerkennt, kann er über den gleichen Vorgang die Regelung seines Aufenthaltsstatus beantragen.